
Der Pressesprecher des Landgerichts München I gab vergangene Woche in einer Presseinformation das Ergebnis im Urteil vom 19.06.2008 (Az.: 7 O 16402/07) des Landgerichts München I bekannt. Danach haften Eltern auch im Internet für ihre Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Internet ist gefährlich, und nicht nur, wenn man selbst Inhalte er- und online stellt, sondern auch, wenn das die eigenen Kinder machen. Das erfuhren nun die Eltern einer 16-jährigen, die ein aus 70 Einzelbildern zusammengeschnittenes Video auf Internetportale gestellt hatte. Das Urheberrecht an den Bildern lag jeweils bei der Klägerin. Diese nahm neben der Tochter auch deren Eltern auf Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Die Eltern verweigerten indes zunächst die Unterlassungserklärung. Die Klägerin erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht München I.
(Quelle: domain-recht.de)
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